Änderungen für Autofahrer im Jahr 2015
Viele Änderungen für Autofahrer im Jahr 2015 gibt es zu beachten.
- Kennzeichen kann man ab dem 01.01.2015 mitnehmen – Das heißt, man könnte mit seinem Münchner Kennzeichen in Berlin rumfahren und umgekehrt. Das sollte eigentlich schon im Sommer 2014 möglich sein, wurde aber wegen Software-Problemen auf den 01.01.2015 verschoben
- Fahrzeug online abmelden – Ab dem Januar 2015 soll es möglich sein, sein Fahrzeug von zu Hause online anzumelden. Dazu sind allerdings, wie wir finden viele Hürden für den Bürger zu nehmen. Wie zum Beispiel einen neuen Personalausweis zur online Verifizierung, sowie einen artigen Fahrzeugschein und Plakette mit QCR-Code!
- Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU – Ab Januar werden die Voraussetzungen für Kurzzeitkennzeichen verschärft. Man muss bei der Beantragung eine gültige HU für das Fahrzeug nachweisen können. Nur die direkte Fahrt zur HU-Prüfstelle im Zulassungsbezirk ist davon ausgenommen (fragt sich wie man das prüfen will)!
- Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos – Nur noch im Jahr 2015 gilt die 10 jährige Steuerbefreiung von Elektroautos. Ab 2016 gibt es dann nur noch eine 5 jährige Steuerbefreiung!
- automatisches Notrufsystem in Autos – Ab 2015 müssen alle EU-Staaten damit anfangen ein ein automatisches Notrufsystem für Autos zu erreichten. Bis Ende 2017 muss es dann fertiggestellt sein. Außerdem müssen alle Neufahrzeuge bis 3,5 Tonnen ab dem 01. Oktober 2015 mit einem sogenannten Notrufsystem eCall ausgerüstet sein
Das sind die wichtigsten Änderungen für 2015. Es gibt noch weitere, die strengere Abgasnormen für Diesel-Neufahrzeuge betrfennen, sowie Privilegien für Elektroautos!
Wir wünschen euch auf jeden Fall auch für 2015 eine unfallfreie Fahrt!